Lieferkettengesetz – Vorschlag der EU-Kommission:

Die Europäische Kommission hat am 23. Februar 2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen angenommen. Der Vorschlag zielt darauf ab, ein nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten in allen globalen Wertschöpfungsketten zu fördern.

Unternehmen spielen eine Schlüsselrolle beim Aufbau einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft. Sie sollen verpflichtet werden, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte, wie Kinderarbeit und Ausbeutung von Arbeitnehmern, sowie auf die Umwelt – beispielsweise Umweltverschmutzung und Verlust an biologischer Vielfalt – zu achten und bestmöglich zu verhindern oder zu vermindern.

Für Unternehmen werden diese neuen Vorschriften Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen, für Verbraucher und Anleger werden sie mehr Transparenz bringen. Die neuen EU-Rechtsvorschriften werden den ökologischen Wandel voranbringen und die Menschenrechte in Europa und darüber hinaus weltweit in Produktionsländern schützen.

Einige Mitgliedstaaten haben bereits Vorschriften zur Sorgfaltspflicht eingeführt und einige Unternehmen haben Maßnahmen auf eigene Initiative ergriffen. Es bedarf jedoch weitreichenderer Verbesserungen, die mit freiwilligen Maßnahmen nur schwer zu erreichen sind. Mit diesem Vorschlag wird eine Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit eingeführt, um gegen negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt vorzugehen.

Die neuen Sorgfaltspflichten gelten für die folgenden Unternehmen und Sektoren:

EU-Unternehmen:

Gruppe 1:

alle EU-Gesellschaften mit beschränkter Haftung von erheblicher Größe und Wirtschaftskraft (mit mindestens 500 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mindestens 150 Mio. EUR weltweit)

Gruppe 2:

andere Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die in bestimmten ressourcenintensiven Branchen tätig sind und die nicht beide Schwellenwerte der Gruppe 1 erfüllen, aber mehr als 250 Beschäftigte und einen Nettoumsatz von mindestens 40 Mio. EUR weltweit haben.

Für diese Unternehmen gelten die Vorschriften zwei Jahre später als für Gruppe 1 in der EU tätige Unternehmen aus Drittstaaten, die einen Umsatz in Höhe von Gruppe 1 und Gruppe 2 innerhalb der EU erwirtschaften.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fallen nicht direkt in den Anwendungsbereich dieses Vorschlags. Dieser Vorschlag gilt jedoch nicht nur für die Unternehmen selbst, sondern auch für ihre Tochtergesellschaften und die gesamte Wertschöpfungsketten (direkt und indirekt bestehende Geschäftsbeziehungen). Um ihre Sorgfaltspflicht erfüllen zu können, sollen Unternehmen entsprechende Maßnahmen einleiten, um negative Auswirkungen zu verhindern.

Die Unternehmen sollen für ihre Maßnahmen und die Einhaltung der Sorgfaltspflicht verantwortlich sein.

Nachhaltigkeits-Bericht für alle Unternehmen

Es ist davon auszugehen, dass darauffolgend jeder Unternehmer für sein Unternehmen eine Art Nachhaltigkeitsbericht erstellen muss. In diesem Bericht sollen neben der Lieferkette auch die direkten Emissionen des Betriebes und alle zusammenhängenden Auswirkungen auf Umwelt, Klima und Menschen erfasst sein. Ebenso muss bei neuer Entstehung von Betrieben ein Klima-Resilienz-Plan bereitgestellt werden, eine Art Notfallplan des Unternehmens, der sicher geht, damit das Unternehmen auch bei stark veränderten Klimabedingungen und deren Folgen ökonomisch weiterarbeiten kann.

Management-System für Nachhaltigkeit

Sie sollen ihre Maßnahmen dokumentieren und die Dokumentation einer unabhängigen Stelle zur Überprüfung vorlegen.

Die Mitgliedstaaten sollen für eine effektive Durchsetzung der Sorgfaltspflichten sorgen, indem sie entsprechende nationale Vorschriften und/oder Verfahren einführen. Sie sollen auch für eine effektive Zusammenarbeit mit den Unternehmen sorgen, um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten sicherzustellen.

Die Europäische Kommission wird die Mitgliedstaaten und die Unternehmen bei der Umsetzung und Durchsetzung der Sorgfaltspflichten unterstützen. Sie wird auch eine Plattform für die Zusammenarbeit mit Schwellenländern und anderen interessierten Ländern einrichten, um einen globalen Ansatz für die Verhinderung und Beseitigung von schädlichen Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt zu fördern.

Die Europäische Kommission wird auch eine Überprüfung der Vorschriften nach fünf Jahren durchführen, um sicherzustellen, dass sie wirksam sind und an die sich verändernden Bedürfnisse angepasst werden.

Grundlage des Lieferkettengesetzes

Dieser Vorschlag ist Teil des Europäischen Green Deals und trägt zu seinen Zielen bei, die EU zu einem klimaneutralen Kontinent zu machen und den Bürgern ein höheres Maß an Schutz und Wohlbefinden zu bieten. Es ist auch im Einklang mit den Zielen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDGs 1-17).

Quelle: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_1145

Ab 1. Jänner 2023 müssen österreichweit alle Kunststoffverpackungen in der gelben Tonne bzw. im gelben Sack gesammelt werden. Aktuell werden etwa in einigen Bundesländern nur bestimmte Kunststoffverpackungen wie Hohlkörper in gelben Tonnen bzw. Säcken gesammelt. Mit Beginn des nächsten Jahres wird die Sammlung dann vereinheitlicht und alle Kunststoffverpackungen kommen in die gelbe Tonne bzw. den gelben Sack. Ab 2025 sind dann auch Metallverpackungen österreichweit gemeinsam mit Kunststoffverpackungen zu sammeln.

Klimaschutz in Ordinationen – Ergebnisse einer aktuellen Studie

Der Klimawandel stellt auch für die Gesundheit eine Bedrohung dar; so führt er beispielsweise zu vermehrten Hitzewellen, einer Verlängerung der Pollensaison und höheren Feinstaubbelastungen.1 Die Vereinten Nationen sprechen von einem globalen Notfall.2 Aufgrund der immer deutlicheren Auswirkungen des Klimawandels wird die Notwendigkeit einer Reduktion der Treibhausgasemissionen – auch im Gesundheitswesen – vermehrt thematisiert. Doch über die Haltung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zum Thema CO2-Reduktionen in Ordinationen ist bislang wenig bekannt. Eine aktuelle Studie aus Deutschland will dies nun ändern.3

Aufbau der Studie

In einer Online-Umfrage, die zwischen Oktober 2020 und Februar 2021 stattfand, wurden niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Deutschland befragt. 1.683 Teilnehmende beantworteten 39 Fragen, die sich um die Bereiche Energie, Mobilität, Gebrauchsmaterialien, Finanzen und Patientenberatung drehten. Erhoben wurden Daten zum Ist-Zustand sowie zu der Bereitschaft, den Hürden und den Wünschen hinsichtlich Klimaschutz in Arztpraxen.

Große Bereitschaft zur Umsetzung klimafreundlicher Maßnahmen

83% der Befragten stuften den Klimawandel als dringendes Problem ein, das sofortiges Handeln erfordere. Für Klimaschutz in ihren Ordinationen fühlten sich 87,9% zuständig. Die Teilnehmenden zeigten große Bereitschaft zur Umsetzung klimafreundlicher Maßnahmen. Doch viele beklagten fehlende Information und mangelnde Unterstützung durch Berufsverbände. Auch finanzielle Mehrausgaben wurden als Hürde genannt. Der Großteil der Befragten forderte die Entwicklung von klimafreundlichen Strategien durch Politik und Institutionen. Mehr als drei Viertel stimmten zu, dass Instrumente zur Erfassung des CO2-Fußabdrucks von Arztpraxen und Medikamenten entwickelt werden sollten.

Schlussfolgerung der Studie

Angesichts der Klimaziele und der hohen Bereitschaft der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu Klimaschutzmaßnahmen in Ordinationen ist eine berufspolitische Unterstützung bei einer klimafreundlichen Transformation des Gesundheitswesens notwendig. Dazu gehören beispielsweise Handlungsempfehlungen und finanzielle Förderungen. Begleitende Studien sollten für zusätzliche Evidenz sorgen und die Entwicklung effektiver Maßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen in Arztpraxen unterstützen.

1 Watts N, Amann M, Arnell N, et al. The 2020 report of The Lancet Countdown
on health and climate change: responding to converging crises. Lancet 2021,
http://dx.doi.org/10.1016/S0140-6736(20)32290-X

2 Intergovernmental Panel on Climate Change, Global Warming of 1.5 (C: An IPCC
Special Report on the impacts of global warming of 1.5 (C above pre-industrial
levels and related global greenhouse gas emission pathways, in the context of
strengthening the global response to the threat of climate change, sustaina-
ble development, and efforts to eradicate poverty. 2018. https://www.ipcc.ch/sr15/

3 Mezger NCS, Thöne M, Wellstein I, Schneider F, Amand NL, Führer G, Clar C, Kantelhardt EJ. Klimaschutz in der Praxis – Status quo, Bereitschaft und Herausforderungen in der ambulanten Versorgung. Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen 2021; 166: 44-54. https://doi.org/10.1016/j.zefq.2021.08.009

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