Eigenverantwortung

Unser Geschäftsmodell ist Klimaschutz und Nachhaltigkeit in allen Bereichen. Wir reduzieren mit unserem Ansatz tonnenweise CO2 und helfen dabei mit, die Umwelt zu schützen, die soziale Verantwortung zu leben und zeigen Wege zur resilienten Unternehmensführung, die nicht nur Finanzzahlen hervorbringt, sondern auch nach ökologischen Maßstäben handelt.

Natürlich gehen wir mit guten Beispielen voran und achten auch bei uns selbst auf eine optimale Gestaltung alle Prozesse, um den Nachhaltigkeits-Gedanken konsequent und vorbildlich umzusetzen.

Das tun wir:

Im § 3 unseres Kooperationsvertrages mit klimaaktiv haben wir uns zu 20 Zielen verpflichtet: Einbringung von Leistungen durch den PARTNER
Gerne teilen wir die wesentlichsten Ziele:

  • Wir stehen in regelmäßigem Austausch mit unseren Partnern von klimaaktiv.

  • Regelmäßiger Informationsaustausch – Der PARTNER informiert in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal pro Jahr) über seine Aktivitäten im Rahmen dieser Kooperation. Der Partner wird diesbezüglich einmal pro Jahr vom zuständigen klimaaktiv Programmmanagement dazu aufgefordert.
  • Logonutzung und Marktauftritt – Der PARTNER verwendet das klimaaktiv Bei allen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Kooperation wird die Wortbildmarke klimaaktiv mittransportiert. Nach Möglichkeit wird das klimaaktiv Partnerlogo in Drucksorten und der öffentlichen Präsenz des Partners verwendet. Die Details zur Logonutzung werden in den Logonutzungsbestimmungen festgehalten.
  • Web-Link – Der PARTNER setzt das klimaaktiv Logo auf seine Homepage und verlinkt dieses mit der klimaaktiv
  • Here we go… 😉

§ 3 Einbringung von Leistungen durch den PARTNER

Der PARTNER verpflichtet sich im Rahmen der Kooperation zu folgenden Leistungen:

  • Aktive Kooperation – Der PARTNER verpflichtet sich dazu, Aktivitäten gemäß den in diesem Paragraphen formulierten Leistungen zu setzen. Eine aktive Kooperation kann angenommen werden, wenn der PARTNER in der Vertragsfrist zumindest eine Aktivität aus einer der ab Abs. 9 dieses Paragraphen definierten Leistungen angeführt hat. Die definierten Leistungen in Abs. 1-8 dieses Paragraphen sind Voraussetzung für jede Partnerschaft.
  • Abstimmung bezüglich der konkreten Zusammenarbeit – Der PARTNER hat mit dem zuständigen klimaaktiv Programm die konkreten Inhalte der Kooperation für die kommenden zwei Jahre besprochen.
  • Regelmäßiger Informationsaustausch – Der PARTNER informiert in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal pro Jahr) über seine Aktivitäten im Rahmen dieser Kooperation. Der Partner wird diesbezüglich einmal pro Jahr vom zuständigen klimaaktiv Programmmanagement dazu aufgefordert.
  • Logonutzung und Marktauftritt – Der PARTNER verwendet das klimaaktiv Bei allen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Kooperation wird die Wortbildmarke klimaaktiv mittransportiert. Nach Möglichkeit wird das klimaaktiv Partnerlogo in Drucksorten und der öffentlichen Präsenz des Partners verwendet. Die Details zur Logonutzung werden in den Logonutzungsbestimmungen festgehalten.
  • Web-Link – Der PARTNER setzt das klimaaktiv Logo auf seine Homepage und verlinkt dieses mit der klimaaktiv
  • Multiplikator des Klimaschutzes – Der PARTNER wirkt als Multiplikator von klimaaktiv gegenüber seinen Geschäftspartnern, Mitarbeiter:innen und Kund:innen. In der Öffentlichkeitsarbeit werden die Themen Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien forciert. Der PARTNER unterstützt den Marktauftritt der klimaaktiv Angebote und Leistungen in seiner Öffentlichkeitsarbeit.
  • Aktives Netzwerkmitglied – Der PARTNER ist aktives Mitglied des klimaaktiv Er beteiligt sich nach Möglichkeit an gemeinsamen Aktivitäten und Aktionen und sieht die Stärkung des klimaaktiv Netzwerks als integralen Bestandteil der Kooperation. Die von klimaaktiv durchgeführten Veranstaltungen dienen der Vernetzung unter den Partnern und dem fachlich inhaltlichen Austausch. Durch interne Kooperation unterstützen sich die klimaaktiv Partner gegenseitig bei der Erreichung der gemeinsamen Ziele.
  • Qualitätsstandards – Der PARTNER achtet in der eigenen Umsetzung auf die Implementierung der klimaaktiv Qualitätsstandards, Kriterien und Leitlinien und setzt sich aktiv für deren Verbreitung im Markt ein.
  • Vortragstätigkeit – Der PARTNER erklärt sich bereit, die eigenen Angebote im Bereich Umweltschutz in Vorträgen an interessierte Mitglieder des klimaaktiv Netzwerkes weiterzuvermitteln. Die zeitliche Verfügbarkeit der Expertinnen und Experten des PARTNERS wird berücksichtigt. Für die Vortragstätigkeit wird generell kein Honorar verrechnet.
  • Best-Practice-Beiträge – Der PARTNER stellt Kurzbeschreibungen von eigenen realisierten Projekten oder Muster-Projekten seiner Kundinnen und Kunden/Mitglieder/Partner:innen zur Verfügung. Der PARTNER übermittelt mit Zustimmung des Projektträgers Informationen über umgesetzte Projekte in klimaaktiv Qualität gemäß Standards und Leitlinien (insb. Angaben zu Lage und Anbieter, Fotos, Bereitstellung von Nachweisen auf Anfrage) an klimaaktiv und stimmt der Verwendung in der Öffentlichkeitsarbeit zu.
  • Partizipation bei der Entwicklung von Standards und Leitlinien sowie der Aufbereitung von Fachinformation – Der PARTNER unterstützt klimaaktiv mit seinem spezifischen Fachwissen bei der Erstellung und Weiterentwicklung von Standards, Leitfäden und anderen wissensbasierten Unterlagen (z. B. Fachartikel, Folder etc.). Zudem besteht laufender Austausch zwischen dem PARTNER und klimaaktiv über Innovationen, Entwicklungen und (wissenschaftliche) Erkenntnisse im Bereich des Klimaschutzes.
  • Verbreitung von Fachwissen zum Thema Klimaschutz / Sensibilisierungsarbeit – Der PARTNER verfügt über ein Printmedium und/oder eine Homepage mit News-Bereich und/oder einen Newsletter. klimaaktiv Fachbeiträge mit Relevanz für den Tätigkeitsbereich des PARTNERS werden nach Abstimmung in den Medien des PARTNERS veröffentlicht.
  • Verbreitung Informationsmaterial – Der PARTNER unterstützt die Dissemination des Programms klimaaktiv durch Verbreitung von Informationen. Bei Kundenkontakt, Messen und anderen Kundenveranstaltungen wird nach Möglichkeit das klimaaktiv Informationsmaterial aufgelegt und auf die klimaaktiv Angebote bzw. die eigenen Aktivitäten verwiesen. Nach Möglichkeit wird gemeinsames Informationsmaterial erstellt.
  • PR-Aktionen – Der PARTNER führt PR-Aktionen (Gewinnspiel, Energieberatungstag, Informationsseite im Produktkatalog etc.) zum Thema Umwelt- und Klimaschutz durch, klimaaktiv wird nach Möglichkeit einbezogen. Dies ist im Einzelfall mit dem klimaaktiv Programm und dem klimaaktiv Partnermanagement abzustimmen.
  • Bewerbung eigener Produkte – Der PARTNER bewirbt eigene Produkte und Dienstleistungen, die klimaaktiv Qualitätsstandards erfüllen oder zum Klimaschutz beitragen. Im Falle, dass sich im Sortiment auch Produkte und Dienstleistungen befinden, welche weniger klimafreundlich sind, wird in der Bewerbung und im Verkauf durch entsprechende Maßnahmen (Verkäuferschulung, Darstellung, …) sichergestellt, dass das klimafreundliche Produkt in der Präsentation zumindest gleichgestellt wird.
  • Fachlich-inhaltliche Weiterbildung von Mitarbeiter:innen – Der PARTNER verpflichtet sich zur regelmäßigen Weiterbildung der eigenen Mitarbeiter:innen im Sinne des klimaaktiv Darüber hinaus ist eine Ansprechperson im Unternehmen namhaft zu machen, die über die für den PARTNER relevante klimaaktiv Inhalte und die Kriterien bzw. Qualitätsstandards und -leitlinien von klimaaktiv informiert ist.
  • Projektpartner Angebot – Der PARTNER unterstützt mit seiner Geschäftstätigkeit die Vergrößerung des klimaaktiv Netzwerks und bindet das Programmmanagement des assoziierten klimaaktiv Programms darin ein. Die für eine klimaaktiv Projektpartnerschaft notwendigen Unterlagen werden im Rahmen der Beratungs- bzw. Geschäftstätigkeiten kommuniziert. Im Zuge der Beratungstätigkeiten wird ab Unterfertigung der Kooperation gezielt auf die klimaaktiv Projektpartnerschaft verwiesen. Die für die Aufbereitung der klimaaktiv Projektpartnerschaft notwendigen Angaben/Daten werden dem zuständigen Programmmanagement weitergeleitet. Kundinnen und Kunden des PARTNERS, welche entsprechende Maßnahmen durchführen und die Klimaschutz-Zielvereinbarung unterfertigen, werden offiziell als klimaaktiv Projektpartner ausgezeichnet. Auf das Angebot der Auszeichnung besteht kein Rechtsanspruch.
  • Umsetzung im Bereich Gebäude/Bauliche Maßnahmen – Der PARTNER setzt als aktiven Beitrag zum Klimaschutz in der eigenen Organisation Maßnahmen im Bereich Gebäude um und informiert sich über die entsprechenden Angebote aus dem klimaaktiv
  • Umsetzung im Bereich Produktionsprozess – Der PARTNER setzt als aktiven Beitrag zum Klimaschutz in der eigenen Organisation Maßnahmen im Bereich der Prozessoptimierung um und informiert sich über die respektiven Angebote aus dem klimaaktiv
  • Umsetzung im Bereich IT und Beleuchtung – Der PARTNER setzt als aktiven Beitrag zum Klimaschutz in der eigenen Organisation Maßnahmen im Bereich IT und Beleuchtung um und informiert sich über die respektiven Angebote aus dem klimaaktiv